Der Begriff »unwählbar« hat in dem von mir frequentierten Teil der Blogosphäre zur Zeit Hochkonjunktur.
Über die rechten Parteien wird da gar nicht diskutiert, die FDP interessiert auch keinen. Die SPD hat es sich durch den radikalen Abbau der sozialen Komponente unserer »sozialen Marktwirtschaft« verscherzt und wohl nur bei Alzheimerpatienten eine Chance, die Sympathien jetzt durch die vor Wahlen üblichen Lippenbekenntnisse zurückzugewinnen — auch wenn sie die Schuld jetzt schön auf Schröder und Müntefering abwälzen kann. Die grüne Friedenspartei hat Schröders Amoklauf nicht gestoppt, sondern schön alles durchgewunken, inkl. der Kampfeinsätze der Bundeswehr.
Die letzte, beste Hoffnung für die Menschheit schien Die Linke zu sein, aber auch für diesen Haufen ist Machterhalt wohl die höchste Priorität, anders ist schwer zu erklären, warum Abgeordnete der Linken im Berliner Senat für die Verschärfung des
ÜberwachungsPolizeigesetzes gestimmt haben.
Ich kann die Prinzipien nachvollziehen: eine Regierung muss ihre Gesetzesvorhaben durchbringen, weil ihr sonst Handlungsunfähigkeit unterstellt wird. Abgeordnete stimmen so ab, wie es die jeweiligen Fachleute in der Fraktion vorgeben, weil sich nicht jeder Abgeordnete in die Details jeder Vorlage einarbeiten kann.
Die Grenzen meiner intellektuellen Leistungsfähigkeit sind aber erreicht, wenn ich versuche, mir vorzustellen, aus welchem Grund eine Regierung überhaupt über Regelungen abstimmen lässt, die so offensichtlich gegen die postulierten Prinzipien der beteiligten Parteien verstoßen. Wie schafft es eine Gesetzesvorlage, die die Überwachung unbescholtener Bürger ermöglicht oder erleichtert, durch Ausschüsse und Gremien, in denen eine Partei vertreten ist, die sich folgendes auf die Fahnen geschrieben hat:
In immer mehr Bereichen der Gesellschaft registrieren wir eine Einschränkung demokratischer Rechte auch mittels internationaler Organisationen und europäischer Einrichtungen. Der sogenannte Krieg gegen den Terror wird für den Abbau von Grund- und Freiheitsrechten genutzt. [...]
Staatliches Handeln muss immer überprüfbar und die Einzelnen müssen vor ungerechtfertigten Zugriffen des Staats geschützt sein. Deswegen ist der Rechtsstaat mit der Rechtswegegarantie für uns ein hohes Gut, und wir brauchen unabhängige Kontrollinstanzen gegenüber den staatlichen Sicherheitsorganen. Wir halten an der strikten Trennung von Polizei und Bundeswehr sowie von Polizei und Geheimdiensten fest. Das regelmäßige Recht, selbst über die eigenen Daten und ihre Verwendung zu bestimmen, ist und bleibt für uns unaufgebbar. (»Programmatische Eckpunkte«, Die Linke)
Gut gebrüllt, Löwe, doch: »an ihren Taten sollt Ihr sie messen«. Meine lieben linken
Abnicker Freunde, Ihr
seid als Parlamentarier genau die »unabhängige Kontrollinstanz« und versagt in dieser Rolle auf ganzer Linie.
Die
ZAF kommentierte:
Dafür, daß man voll in die Terrorfalle tappt und fleißig am Abbau des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und bei der Perfektionierung des Überwachungsstaates mitbastelt, gibt es wirklich keinerlei Entschuldigung, geschweige denn eine sinnvolle Begründung. Eine Verteidigung der Grundrechte sieht anders aus.
F!XMBR kommentiert:
Die Linke, die auf Bundesebene den Gralshüter der Bürgerrechte spielt, hat das Gesetz zusammen mit der SPD durchgewunken. Damit ist die Linke genauso unwählbar geworden, wie die SPD und die anderen großen Parteien.
Soll ich bei der nächsten Bundestagswahl wieder den Wahlomat befragen und für Ideen (Worthülsen) stimmen, von denen ich vorher schon weiß, dass sie mit der Realpolitik der Stimmempfänger nichts zu tun haben werden? Wenn meine Stimme eh nur symbolischen Charakter hat, kann ich sie doch auch gleich der
Piratenpartei geben. Ich bin ratlos.
Die Rangliste der postulierten Unwählbarkeit, lt. Google, inkl. eines von mir nach einer geheimen Formel ermittelten Unwählbarkeitsfaktors (UWF):
504x csu unwählbar, 774x cdu unwählbar (UWF 1)
515x »die linke« unwählbar, 1680x pds unwählbar (UWF 10)
11200x spd unwählbar (UWF 13)
1600x npd unwählbar (UWF 41)
14000x »die grünen« unwählbar (UWF 72)
23800x fdp unwählbar (UWF 100)
Nachtrag, 25. November 2007: Werner hat mir die Stellungnahme von Klaus Lederer von Die Linke Berlin weitergeleitet — danke! Hier ein paar Auszüge:
Wir haben seit Jahresbeginn mit der SPD über mögliche Änderungen des ASOG gestritten, bei denen es insgesamt um die Frage ging, wie — derzeit nicht geregelte — Möglichkeiten und Praktiken des Zugriffs auf Daten geregelt werden sollten. Die SPD wollte sie nach Möglichkeit ausweiten, wir wollten sie begrenzen. [...]
Wir lehnen eine Videoüberwachung im ÖPNV ab, weil sie nach unserer Auffassung keineswegs zu mehr Sicherheit beiträgt, dafür aber erhebliche Gefahren für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in sich birgt. Aber, wie gesagt, sie findet bereits statt. Das gilt ebenso für Großveranstaltungen wie Fußballspiele oder die »WM-Fanmeile«, bei denen größere Gefahren für die öffentliche Sicherheit als möglich erscheinen. Worum es uns jetzt ging, ist zu regeln, unter welchen Bedingungen auf die Aufnahmen zugegriffen werden darf. Denn hier existiert bisher eine Grauzone, die selbst bei Bagatelldelikten den Zugriff offenlässt. [...]
Es gehört zu den Tatsachen, dass nach den (zT versuchten) Anschlägen von Madrid, London und Köln die Videoüberwachung auf Bahnhöfen von einer großen Mehrzahl der Bevölkerung nicht nur akzeptiert, sondern begrüßt wird. Und es gehört ebenso zu unseren Auseinandersetzungsverhältnissen, dass verschiedene politische Kräfte vor dem Hintergrund dieser bestehenden Ängste diese Möglichkeiten noch wesentlich exzessiver nutzen möchten. Auch unser Koalitionspartner, die SPD, ist bekanntlich von dieser Versuchung nicht frei.
DIE LINKE steht dem entgegen und die regierungsbeteiligte LINKE in Berlin hat solchen Bestrebungen bisher wenigstens enge Grenzen gesetzt und wird das auch in Zukunft tun. [...]
[Wir haben] 2001 alle Vorstöße zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze abgelehnt, die Schleierfahndung in Berlin abgeschafft und die Rasterfahndung erheblich einschränken können. In welchem Bundesland ist ähnliches geschehen? Berlin wird den Gesetzen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat nicht zustimmen und wir werden in dieser Legislaturperiode, wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, den Großen Lauschangriff (unter Schwarz-Rot eingeführt) aus dem Verfassungsschutzgesetz streichen. Darüber hinaus kämpfen wir seit Jahren für die individuelle Kennzeichnungspflicht von PolizistInnen in sogenannten geschlossenen Einheiten. Wir sind optimistisch, dieses Ziel bald vollständig durchsetzen zu können, die BeamtInnen in den SEK sind bereits dazu verpflichtet [...]
Geht bitte davon aus, dass diese Initiativen auf unseren Druck zurückzuführen sind. [...]
Wir haben uns für die Aufhebung des Haftbefehls im Fall Andrej H. stark gemacht, die Beschuldigten in der U-Haft besucht und vieles mehr. Wir sind zum Teil MiteinreicherInnen der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung und fordern öffentlich die Abschaffung des uferlosen »Terrorismus-Paragrafen« im Strafgesetzbuch. Und so weiter.
Na gut.