Ein Kollege hatte mir ein interessantes Angebot weitergeleitet: ein kleiner Netgear-GE-Switch zu einem, dank mitgeliefertem Gutschein-Code, sehr attraktiven Preis. Ich hab bestellt.
Am folgenden Tag bekam ich eine Mail, die mich — ohne jede Erläuterung — darüber informierte, dass die Gutschrift storniert worden sei.
Ich hab meine Bestellung dann natürlich komplett storniert. Mein gleichzeitig geäußerter Wunsch, dass meine Adressdaten aus den Datenbanken des Lieferanten gelöscht werden sollen, wurde ignoriert. Meinen Account im Webshop könne ich selbst »deaktivieren«, wurde mir geantwortet. Ich hab daraufhin auf §35 BDSG verwiesen: schließlich ist offensichtlich kein Kaufvertrag zustande gekommen, sonst hätte der Lieferant die Bestellung ja nicht nachträglich und einseitig zu seinen Gunsten ändern können. Es gibt also keinen Grund, warum die Firma weiterhin über meine Daten verfügen können sollte, weder im Webshop noch in der Fibu. Genügt der Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz noch nicht, werde ich in Erwägung ziehen, mich an meinen Datenschutzbeauftragten zu wenden.
Nur mal so als Hinweis… hätte die Stornierung der Gutschrift eine erläuternde, entschuldigende Formulierung enthalten, sowas wie »Wir bitten um Verständnis, dass uns ein technischer Fehler unterlaufen ist, als wir den Gutschein angekommen haben«, wäre alles gut gewesen. Der Grundpreis des Switches wäre immer noch attraktiv genug gewesen um die Bestellung aufrecht zu erhalten. Aber so eine schlechte Kundenkommunikation kann ich aus prinzipiellen Erwägungen nicht mit Umsatz belohnen. Im Gegenteil, ich werde alles daran setzen, dass die Kommunikation mit mir den Lieferanten mehr als die €3,99 kostet, mit denen er mich ursprünglich auf www.¢¥b€rport.de gelockt hatte.
Mittwoch, 25. August 2010
Wie man in den Wald hinein ruft...
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