Ich: »Versatel sagten Sie?«
Sie: »Ja.«
Ich: »Wir haben kein bestehendes Geschäftsverhältnis, oder?«
Sie: »Nein, bisher noch nicht.«
Ich: »Dann ist das eine Kaltakquise, was Sie da versuchen?«
Sie: »Was ist eine Kaltakquise?«
Heute ist wahrscheinlich ihr erster Tag in einem Callcenter.
Zur Information für Frau Lambrecht (Quelle: Wikipedia) :
Kaltakquise ist die Erstansprache eines potenziellen Kunden, zu dem bisher keine Geschäftsbeziehungen bestanden. Gegenüber Privatkunden sind so genannte Kaltanrufe in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden erfolgen.
Nach meinem Rechtsverständnis (ich bin ja kein Anwalt) bedeutet das, dass jetzt jeder Mitbewerber im Kommunikationssektor Versatel für diesen Anruf bei mir abmahnen kann. Haut rein, ich mach Euch auch gerne den Zeugen.
Ich fände es allerdings schöner, wenn ich Versatel (und den vielen anderen unlauteren Wettbewerbern, die hier ständig anrufen) meine verlorene Lebenszeit selbst in Rechnung stellen könnte.
*Name höchstens versehentlich geändert oder falsch verstanden.
Nachtrag, 23. November 2007: »Unerlaubte Telefonwerbung kostet Tele2 240.000 Euro«:
Pikant bei der Geschichte: Obwohl bereits mehrmals abgemahnt, belästigten Tele2-Mitarbeiter ausgerechnet den [Justiziar der Verbraucherzentrale], dessen Kontaktdaten Tele2 offenbar von einem Adresshändler gekauft hatte.
HAA-HAA!


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Aufgenommen: Jul 01, 02:17