Ausgangspunkt des Streits war die stark stilisierte Darstellung der Himmelsscheibe auf Buchdeckeln. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, vertreten durch den Landesarchäologen Harald Meller, hat beim Landgericht Magdeburg einstweilige Verfügungen gegen die beiden Verlage beantragt, weil diese die Himmelsscheibe abbilden, ohne Lizenzgebühren an das Land Sachsen-Anhalt zu zahlen.
Lizenzgebühren für einen Kultgegenstand aus der Bronzezeit?
• Wenn das unmündige Wahlvolk die europäische Verfassung ablehnt, benennt man sie halt um und fragt das Volk einfach nicht mehr. Gut so! Unsere politische Elite weiß eh alles besser und will ja nur unser Bestes. Wir, Pöbel und Plebs, sind ja sogar zu doof zu verstehen, warum uns die gleichen Schlipsträger und Knopfleisten mal als weise Herrscher, mal als repräsentative Vertreter aus unserer Mitte verkauft werden, wie’s gerade passt.
• Ist ja auch kein Wunder, dass wir nix mehr schnallen: RTL2 News (früher: Äktschn-Njus) hat in der Gruppe der Noch-Nicht-Rentenempfänger inzwischen höhere Quoten als die Tagesschau. Die RTL-Gruppe gehört übrigens Bertelsmann (s. dazu auch: Bertelsmannisierung beim Suchmaschinenmonopol).


